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Rechtsanwalt Patrick Hoppe

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsgebiete

Zu meinen Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten zählen

Arbeits- & Zivilrecht § Erbrecht § Strafrecht § Steuerrecht § Vertragsrecht

Arbeitsrecht und Zivilrecht (Inkassowesen etc.)

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertrete ich in arbeitsrechtlichen Angelegenhieten außergerichtlich wie gerichtlich kompetent und zielgerichtet. Häufig ist das Arbeitsrecht von einer emotional aufgeladenen Situation geprägt. In dieser Situation ist für beide Seiten zuweilen erstrebenswert, anstatt eines Urteils rechtlich einwandfreie und wirtschaftlich vertretbare Einigungen rechtssicher zu erreichen (Rechtsfrieden).

Die meisten Rechte und Pflichten der Bürger untereinander sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Im BGB sind -um nur einige Bereiche zu nennen- das Schuldrecht (z.B. Verträge, Schadenersatz) und das Sachenrecht (z.B. Eigentum, Besitz) geregelt. In diesen und anderen Verzweigungen des Zivilrechts vertrete ich Sie kompetent, u.a. wenn Sie eine Vertragsforderung oder einen Schadenersatz geltend machen wollen oder abwehren müssen.

Für Unternehmen biete ich zur Entlastung personeller Ressourcen in der Unternehmensführung und Buchhaltung sowie zur Optimierung der Liquidität ein Beitreibungsabkommen an. Ich regele für Sie das Mahn- und Vollstreckungswesen vom Mahnbescheid über den Vollstreckungsbescheid bis zur umfangreichen Zwangsvollstreckung. Dem Abkommen liegt ein individuell zu vereinbarender Festpreis zugrunde, der entfällt, wenn der Schuldner zahlt. (nach oben)

Erbrecht

NEU Ihre persönlichen Interessen lasse ich nicht nur bei der Gestaltung Ihres letzten Willens (Testament) einfließen, sondern übernehme auch Ihre Rechtsverteidigung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf meiner Tätikgeit als Testamentsvollstrecker, für die ich seit 2024 eine Zertifizierung nach den anerkannten Standards der „Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge e.V.“ (AGT) vorweisen kann. (nach oben)

Strafrecht

Als Ihr Strafverteidiger ist es mein Anliegen, Sie gegenüber der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter) auf Augenhöhe zu bringen. Sie haben das Recht auf ein faires und ergebnisoffenes Verfahren. Auf dieser Gesetzeslage und vor diesem Hintergrund begleite ich Sie im vorbereitenden Verfahren (Ermittlungen), Zwischen- und Hauptverfahren.

Ein besonderes Augenmerk lege ich auf das Jugendstrafrecht. Es ist spielt nicht nur der strafrechtliche Aspekt eine Rolle. Tragender Gedanke ist vor allem die erzieherische Seite, wenn es um die Frage geht, wie der jugendliche oder heranwachsende Delinquent befähigt werden kann, in Zukunft straffrei sein Leben zu gestalten und ihm – im günstigsten Fall- eine reale Perspektive auf den Weg zu geben.

Sind Sie betroffenes Opfer einer Straftat, vertrete ich Sie bei der Aufbereitung des Sachverhalts. Auf Wunsch übernehme ich das Stellen einer Strafanzeige respektive eines Strafantrags. Für das sich anschließende Verfahren von den Ermittlungen bis zum Hauptverfahren bin ich an Ihrer Seite. (nach oben)

Steuerrecht

Ich begleite Sie – gern auch an der Seite Ihres zuarbeitenden Steuerberaters – im Einspruchsverfahren und führe Ihre Klage gegen das Finanzamt. Ergeben sich am Rande des Mandats weitere Möglichkeiten, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, werden flankierend gesetzlich abgesicherte Wege beschritten.

Die Zuziehung eines Anwalts bei Außenprüfungen ist eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen Ihres Steuerberaters. Als Anwalt habe ich meine eigene Sichtweise und Herangehensart. Sie bezieht sich z.B. auch darauf, ob der Prüfer seine Kompetenzen überschreitet und sein Verhalten Anhaltspunkte erkennen lassen, die Anlaß für eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar ein Einschalten der Staatsanwaltschaft geben. In diesen auch emotional nicht einfachen Fällen ist es nicht zuletzt auch wegen der immensen finanziellen Auswirkungen wichtig, den verfahrensrechtlichen Überblick zu behalten und das materielle Recht sicher anzuwenden. Rechtswidriges Verhalten ist nicht zuletzt eine Grundlage für einen späteren Staatshaftungsprozeß. (nach oben)

ALT BEWÄHRT! Für Kleinunternehmer biete ich eine umfassende Steuerberatung an. Diese beginnt mit den Umsatzsteuervoranmeldungen und dem Erstellen der Jahressteuererklärungen und endet in etwaigen steuerrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt auch vor den Finanzgerichten. Als Kleinunternehmer dürfen Sie sich auf meine jahrelange Expertise verlassen und sich in Ruhe ihrem Kerngschäft widmen.

Meine anwaltlichen Leistungen für bilanzierende Unternehmen beginnen erst mit dem Einspruchsverfahren. Auf dieser verfahrensrechtlichen Ebene liegt ein wichtiger Schwerpunkt der Interessenwahrnehmung, weil es in der Finanzgerichtsbarkeit nur eine Tatsacheninstanz gibt. Gern vertrete ich Ihre Fiskalinteressen konsequent beim Finanzgericht und wenn nötig auch bis zum Bundesfinanzhof (BFH). Auf Ihren Wunsch hin arbeite ich bei streitigen Verfahren eng abgestimmt mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Für den Lohnsteuerhilfeverein Steuerberatungsverbund e.V. bin ich seit 2014 als selbständiger Beratungsstellenleiter frei und unabhängig tätig. Ein Lohnsteuerhilfeverein erbringt für Arbeitnehmer (Beamte, Richter, Soldaten) Hilfeleistungen in Steuersachen. Hierunter fällt sowohl die Beratung als auch das Erstellen von Steuererklärungen, das Prüfen der Steuerbescheide und das Einspruchsverfahren. Klageverfahren werden nur in Abstimmung mit dem Lohnsteuerhilfeverein geführt.

AKTUELLES aus den letzten drei Monaten (2025) im Lohnsteuerhilfeverein

Mai Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers – Der BFH hat mit Urteil vom 05.02.2025, Az. VI R 3/23 entschieden, daß Kosten des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind.

April EuGH-Vorlage: Finanzgericht Köln hält Nichtgewährung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen für Schweizer Immobilie für europarechtswidrig Das Finanzgericht Köln hält es für möglich, daß Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, eine Steuerermäßigung für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Schweiz zu gewähren ist. Das Gericht hat dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Nichtgewährung einer Steuerermäßigung für in der Schweiz gelegene Haushalte gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU der Schweiz verstößt.

März Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage Der BFH hat mit Urteil vom 14.01.2025, Az. IX R 19/24 entschieden, daß Leistungen eines Wohnungseigentümers – beispielsweise im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen – steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind.

Vertragsrecht

Ich erstelle Ihnen maßgeschneiderte Verträge. Werden Ihnen Verträge zur Unterschrift vorgelegt, prüfe ich sie und geben Ihnen u.U. Verbesserungs- und Änderungsvorschläge. Sollen Altverträge auf ihre aktuelle Gesetzeskonformität untersucht oder Klauseln geändert / eingefügt werden, passe ich sie für Sie an. (nach oben)