Mandatsverhältnis
Ungeachtet des Inhalts der Internetseite kommt ein Mandatsverhältnis erst zustande, wenn der Rechtsanwalt das ihm angediehene Mandat annimmt. COVID-19 In Zeiten der Virusepidemie gilt dasselbe. Will ein Verbraucher ein Mandat ohne eine Besprechung in der Kanzlei übertragen, sind die Besonderheiten des Fernauftrags zu beachten (Näheres im Telefonat).
Wertgebührenhinweis
Nach § 49b Abs. 5 BRAO hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrags darauf hinzuweisen, wenn sich die in einem Mandat zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. In Erfüllung dieser Verpflichtung weise ich darauf hin, daß das in allen von mir angebotenen Rechtsgebieten (unter Umständen auch im Strafrecht) der Fall ist.
Fristwahrung
Zur Fristwahrung ist allein die postalische Adresse als Zustelladresse oder die Verbindung über den Zugang zur WebAkte zu nutzen. Die E-Mail-Adresse ist für fristwahrende Zustellungen kein Ersatz. Im bestehenden Mandat wird für die Übermittlung mittels E-Mail keine Haftung übernommen, was insbesondere für Nachrichten zur Fristwahrung gilt.
Sicherheit im elektronischen Verkehr
Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) mittels E-Mail ist im ungeschützten Modus nicht sicher. Daher steht für den ERV die WebAkte zur Verfügung. Nutzt der Mandant gleichwohl die E-Mail als Art der Übermittlung im ERV für den Schriftverkehr, erteilt er durch die Nutzung sein Einverständnis und nimmt etwaige Risiken in Kauf, für die der Rechtsanwalt keine Haftung übernimmt.
Qualifizierte elektronische Signatur
Rechtsanwalt Hoppe verwendet eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) nach § 2 SigG (Signaturgesetz). Im ERV ersetzt dieses qualifizierte Zertifikat für elektronische Signaturen die handschriftliche Unterschrift des Rechtsanwalts im Postverkehr. Das Zertifikat wird mit einem PDF-Dokument verknüpft, so daß dieses Dokument elektronisch unterschrieben ist.
Der Adressat bzw. Empfänger des Dokuments soll das von Rechtsanwalt Hoppe erstellte qualifizierte Zertifikat umfassend prüfen können. Der Hersteller (SecSigner) stellt für die Signaturprüfungen online eine Webstart-Variante zur Verfügung.
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Rechtsanwalt Hoppe ist seit dem 28.11.2016 Postfachinhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Er erklärt gemäß § 31 RAVPV, Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen (Erklärung der Empfangsbereitschaft).