Telefon
03322 / 2730400

RECHTSANWALT Patrick Hoppe

Rechtsgebiete

Zu meinen Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten zählen

Strafrecht § Steuerrecht § Vertragsrecht § Versicherungsrecht § Zivil- & Arbeitsrecht

Strafrecht

Als Ihr Strafverteidiger ist es mein Anliegen, Sie gegenüber der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter) auf Augenhöhe zu bringen. Sie haben das Recht auf ein faires und ergebnisoffenes Verfahren. Auf dieser Gesetzeslage und vor diesem Hintergrund begleite ich Sie im vorbereitenden Verfahren (Ermittlungen), Zwischen- und Hauptverfahren.

Ein besonderes Augenmerk lege ich auf das Jugendstrafrecht. Es ist spielt nicht nur der strafrechtliche Aspekt eine Rolle. Tragender Gedanke ist vor allem die erzieherische Seite, wenn es um die Frage geht, wie der jugendliche oder heranwachsende Delinquent befähigt werden kann, in Zukunft straffrei sein Leben zu gestalten und ihm – im günstigsten Fall- eine reale Perspektive auf den Weg zu geben.

Sind Sie betroffenes Opfer einer Straftat, vertrete ich Sie bei der Aufbereitung des Sachverhalts. Auf Wunsch übernehme ich das Stellen einer Strafanzeige / eines Strafantrags. Für das sich anschließende Verfahren von den Ermittlungen bis zum Hauptverfahren bin ich an Ihrer Seite. (nach oben)

Steuerrecht

Ich begleite Sie – u.U. an der Seite Ihres zuarbeitenden Steuerberaters – im Einspruchsverfahren und führe Ihre Klage gegen das Finanzamt. Ergeben sich am Rande des Mandats weitere Möglichkeiten, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, werden flankierend gesetzlich abgesicherte Wege beschritten.

Die Zuziehung eines Anwalts bei Außenprüfungen ist eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen Ihres Steuerberaters. Als Anwalt habe ich meine eigene Sichtweise und Herangehensart. Sie bezieht sich z.B. auch darauf, ob der Prüfer seine Kompetenzen überschreitet und sich in einer Weise verhält, die Anlaß für eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar ein Einschalten der Staatsanwaltschaft geben. In diesen auch emotional nicht einfachen Fällen ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Rechtswidriges Verhalten ist nicht zuletzt eine Grundlage für einen späteren Staatshaftungsprozeß. (nach oben)

ALT BEWÄHRT! Für Kleinunternehmer biete ich eine umfassende Steuerberatung an. Diese beginnt mit den Umsatzsteuervoranmeldungen und dem Erstellen der Jahressteuererklärungen und endet in etwaigen steuerrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt auch vor den Finanzgerichten. Als Kleinunternehmer dürfen Sie sich auf meine jahrelange Expertise verlassen und sich in Ruhe ihrem Kerngschäft widmen.

Meine anwaltlichen Leistungen für bilanzierende Unternehmen beginnen erst mit dem Einspruchsverfahren. Auf dieser verfahrensrechtlichen Ebene liegt ein wichtiger Schwerpunkt der Interessenwahrnehmung, weil es in der Finanzgerichtsbarkeit nur eine Tatsacheninstanz gibt. Gern vertrete ich Ihre Fiskalinteressen konsequent beim Finanzgericht und wenn nötig auch bis zum Bundesfinanzhof (BFH). Auf Ihren Wunsch hin arbeite ich bei streitigen Verfahren eng abgestimmt mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Für den Lohnsteuerhilfeverein Steuerberatungsverbund e.V. bin ich als selbständiger Beratungsstellenleiter frei und unabhängig tätig. Ein Lohnsteuerhilfeverein erbringt für Arbeitnehmer (Beamte, Richter, Soldaten) Hilfeleistungen in Steuersachen. Hierunter fällt sowohl die Beratung als auch das Erstellen von Steuererklärungen, das Prüfen der Steuerbescheide und das Einspruchsverfahren. Klageverfahren werden nur in Abstimmung mit dem Lohnsteuerhilfeverein geführt.

AKTUELLES aus den letzten drei Monaten (2023) im Lohnsteuerhilfeverein

März Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung – Der BFH hat mit Urteil vom 26.10.2022, Az. VI R 25/20 entschieden, dass Kosten für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehörenden Gartens keine außergewöhnlichen Belastungen sind.

Februar Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig  Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 14.12.2022, Az. 9 K 17/21 entschieden, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) keine außergewöhnlichen Belastungen sind.

Januar Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen Der BFH hat mit Urteil vom 28.09.2022, Az. X R 7/21 entschieden, dass ein Abzug von Mitgliedsbeträgen an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, bei der Einkommensteuer nicht möglich ist.

Vertragsrecht

Ich erstelle Ihnen maßgeschneiderte Verträge. Werden Ihnen Verträge zur Unterschrift vorgelegt, prüfe ich sie und geben Ihnen u.U. Verbesserungs- und Änderungsvorschläge. Sollen Altverträge auf ihre aktuelle Gesetzeskonformität untersucht oder Klauseln geändert / eingefügt werden, passe ich sie für Sie an. (nach oben)

Versicherungsrecht

Neben dem Personenversicherungsrecht ist das Sachversicherungsrecht für betroffene Versicherungsnehmer nahezu undurchdringlich und nur schwer zu bewältigen. Um gegenüber der Versicherung einen besseren Standpunkt und Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung zu erlangen, ist eine genaue Kenntnis über die versicherungsvertraglich relevanten gegenseitigen Haupt- und Nebenpflichten wie auch der vom Versicherungsnehmer nicht immer geachteten Obliegenheiten nötig. Für die Auseinandersetzung über die Eintritts- und Leistungspflicht bin ich Ihr Ansprechpartner. (nach oben)

Arbeits- und Zivilrecht, Inkassowesen

Die meisten Rechte und Pflichten der Bürger untereinander sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Im BGB sind -um nur einige Bereiche zu nennen- das Schuldrecht (z.B. Verträge, Schadenersatz) und das Sachenrecht (z.B. Eigentum, Besitz) geregelt. In diesen und anderen Verzweigungen des Zivilrechts vertrete ich Sie kompetent, u.a. wenn Sie eine Vertragsforderung oder einen Schadenersatz geltend machen wollen oder abwehren müssen.

Für Unternehmen biete ich zur Entlastung personeller Ressourcen in der Unternehmensführung und Buchhaltung sowie zur Optimierung der Liquidität ein Beitreibungsabkommen an. Ich regele für Sie das Mahn- und Vollstreckungswesen vom Mahnbescheid über den Vollstreckungsbescheid bis zur umfangreichen Zwangsvollstreckung. Dem Abkommen liegt ein individuell zu vereinbarender Festpreis zugrunde, der entfällt, wenn der Schuldner zahlt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertrete ich in arbeitsrechtlichen Angelegenhieten außergerichtlich wie gerichtlich kompetent und zielgerichtet. (nach oben)